Sowohl Bund als auch Länder bieten Förderprogramme an, die den Weg zu einer digitalisierten Kanzlei erleichtern. Jetzt Zuschuss von bis zu 3.000 € bei zuwendungsfähigen Ausgaben von 5.000 € bis einschließlich 15.000 € sichern.

Wer die Effizienz- und Wachstumspotentiale auch für die eigene Kanzlei erkannt hat, sollte sich nicht von den mit der Umstellung einhergehenden Kosten vom Vorhaben davon abhalten lassen. Die finanzielle Last kann durch Nutzung eines Förderprogrammes des Landes Baden-Württemberg teilweise mehr als die Hälfte reduziert werden.

„Eine digitalisierten Anwaltskanzlei schafft effizientere Prozesse.
Sichern Sie sich mit der Digitalisierungsprämie Ihren Zuschuss!“

Sie können zwischen zwei Programmvarianten bei einem Investitionsvolumen bis einschließlich 15.000 € (3.000 €, maximal 30 % der zuwendungsfähigen Ausgaben).

  • Digitalisierungsprämie Plus – Zuschussvariante (direkter Zuschuss)
  • Digitalisierungsprämie Plus – Darlehensvariante (zinsverbilligtes Darlehen mit Tilgungszuschuss)

Digitalisierungsprämie Plus – Zuschussvariante (direkter Zuschuss)

In der Zuschussvariante beantragen die Unternehmen die Förderung bei der L-Bank.

Mittelständischen Unternehmen mit bis zu 500 Mitarbeiter*innen wird eine finanzielle Unterstützung in Form eines Zuschusses für ihr Digitalisierungsvorhaben zur Verfügung gestellt. Gefördert werden vor allem die Einführung neuer digitaler Systeme der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) für Produkte, Dienstleistungen und Prozesse, Verbesserung der IKT-Sicherheit sowie künstliche Intelligenz-Anwendungen.

Im Koalitionsvertrag wurde festgelegt, dass die Digitalisierungsprämie Plus weitergeführt und insbesondere für Kleinstunternehmen und Soloselbständige noch besser ausgestaltet wird, da auch diese durch die Corona-Pandemie stark beeinträchtigt sind. Die Wirtschaft in Baden-Württemberg partizipiert so von einer sehr attraktiven Förderung in Form eines direkten Zuschusses in der Zuschussvariante in Höhe von 1.500 EUR bis zu 3.000 EUR oder eines Tilgungszuschusses in der Darlehensvariante in Höhe von 600 EUR bis zu 4.000 EUR je Investitionsvorhaben.

Digitalisierungsprämie Plus

Digitalisierungsprämie Plus – Darlehensvariante (zinsverbilligtes Darlehen mit Tilgungszuschuss)

Unternehmen beantragen ein verbilligtes Darlehen und bekommen nach erfolgreicher Durchführung einen Tilgungs¬zuschuss, der die Rückzahlung des Darlehens mindert.
Für alle, die größere Digitalisierungsvorhaben nicht mit Eigenmitteln realisieren wollen oder können.
Ob 5, 7 oder auf 10 Jahre gibt es verschiedene Laufzeiten, in den ersten zwei Jahren tilgungsfrei und ohne Bereitstellungszinsen.

Für die Darlehensvariante stehen ein eigenes Merkblatt und eigene Antragsunterlagen zur Verfügung.

Finanziert wird die Anschaffung von IKT-Hard- und Software sowie die damit verbundenen Dienstleistungen einschließlich der Migration bisheriger Daten und der Portierung von Softwarekomponenten auf die neuen digitalen Systeme sowie die notwendigen Schulungen der Mitarbeiter*innen durch externe Anbieter.

Lizenz- und Systemservicegebühren können für maximal 12 Monate berücksichtigt werden.

Schulungskosten werden bis zu 50 % der Kosten für Hard- und Software (einschließlich Lizenz- und Systemservicegebühren) sowie den damit verbundenen Dienstleistungen gefördert.

Die Projekte müssen dabei einen erheblichen Digitalisierungsfortschritt für die Kanzlei bedeuten.

Initialisierung der Nutzung von Cloudtechnologie Implementierung eines IT- und/oder Datensicherheitskonzepts (inklusive Datenschutz)