Datenschutzbeauftragter – Wir machen das für Sie!

Art. 25 DSGVO besagt: „Unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere der mit der Verarbeitung verbundenen Risiken für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen trifft der Verantwortliche sowohl zum Zeitpunkt der Festlegung der Mittel für die Verarbeitung als auch zum Zeitpunkt der eigentlichen Verarbeitung geeignete technische und organisatorische Maßnahmen.“

Datenschutz und IT-Sicherheit stellen eine Anwaltskanzlei vor eine große Herasuforderung. Neben den rechtlichen Anforderungen, die an alle Unternehmen in Deutschland gestellt werden, kommt der Datenschutz  in allen Bereichen zum tragen, in welchen maschinelle Bearbeitung von personenbezogenen Daten zum Einsatz kommt. Hier legen wir unser Augenmerk auf  die Art. 25 und Art. 32 DS-GVO mit der Verpflichtung „Datenschutz durch Technikgestaltung“ zu realisieren, bzw. die Sicherheit der Verarbeitung zu gewährleisten und entsprechende „Technische und Organisatorische Maßnahmen“ (TOM) zum Schutz personenbezogender Daten vorzuhalten.

Wir setzen genau dort an, wo der Gesetzgeber die Meßlatte sehr hoch angesetzt hat, und untersützen unsere Kunden dabei.

Hierbei unterstützen wir Sie mit unseren kompetenten Mitarbeitern, die seit vielen Jahren ein umfangreiches Spektrum des technischen Datenschutzes bei einer Vielzahl zufriedener Kunden abdecken.

IT-Sicherheit nach Art. 25 und 32 DSGVO im Kontext mit Art. 39 DSGVO (Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten).

Genau das sind unsere Stärken.

IHK geprüfter Datenschutzbeauftragter

Mit unserem Know-How im technischen Datenschutz begeistern wir schon lange viele Kunden. Doch mit den Änderungen an der Datenschutzgrundverordnung – kurz DSGVO – kommen neue Anforderungen auf Sie zu. Datenschutz mit einer 30-jährigen Erfahrung im IT-Umfeld.

Das wichtigste an der Zusammenarbeit mit einem externen Datenschutzbeauftragten ist Vertrauen. Genau das schenken uns unsere langjährigen Kunde. Gerne sind wir Ihr Datenschutzbeauftragter.

Unser Datenschutzbeauftragter DSGVO unterstützt Sie bei:

  • Erstellung Ihres Verarbeitungsverzeichnisses lt. Art. 30 DSGVO

  • Erstellung Ihrer TOM-Liste lt. Art. 25 und 32 DSGVO

  • Prüfung der Datenschutzerklärung auf Ihrer Internetseite

  • Erstellung von Merk-und Hinweisblättern für Betroffene Info lt. Art. 13 und 14 DSGVO

  • Sensibiliserung Ihrer Mitarbeiter (Mitarbeiterschulung)

  • DSGVO Erstberatung mit Formularen und Hinweisen

  • Erstellung eines Datenschutzhandbuchs (DSMS)

  • IT-Sicherheitscheck