In Behörden und Gerichten gehören Faxgeräte nach wie vor zum Standard. Was die einen scharf kritisieren, ist für die anderen etabliert und praktisch.

Das Faxgerät ist ein Auslaufmodell, das schnellstmöglich durch zeitgemäße Kommunikationswege ersetzt werden sollte“, sagt Rebehn (Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbundes).

Besonders häufig kommt das Fax noch in der Justiz zum Einsatz. Über diesen Weg können kurzfristig Schriftsätze eingereicht werden, die bis zu einer bestimmten Frist bei Gericht eingehen müssen. Rechtsanwalt Marcus Werner, Vorstandsmitglied im Deutschen Anwaltsverein und Fachanwalt für IT-Recht in Köln, erklärt diese Praxis folgendermaßen: „Im gerichtlichen Verfahren hat die Akte eine besondere Bedeutung und damit das Papier, welches bei den Gerichten eingeht. Weil die Gerichte bis vor kurzem per E-Mail wenig oder gar nicht erreichbar waren, war und ist das Fax immer noch die Alternative zur Zusendung von Schriftstücken per Post.“ Ab 2022 wird sich das allerdings ändern, denn ab dann müssen Kanzleien und Behörden das sogenannte besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) nutzen, das einen rechtssicheren elektronischen Versand von Schriftstücken ermöglicht.

Das gilt jedoch nicht für Kläger und Beklagte ohne Anwälte. Ganz verschwinden wird das Fax in der Justiz also auch nach Dezember 2021 nicht. „Ich persönlich halte das Fax für die Anwaltschaft aktuell immer noch für ein in der täglichen Arbeit wichtiges Arbeitsmittel. Neben dem beA wird es seine Rolle als technische Reserve behalten“, sagt Werner. Ein Problem ist das für ihn nicht: Denn die Arbeit mit dem Fax habe sich gut eingespielt und fest etabliert. Quelle: Augsburger Allgemeine (06.02.2021)

Drei Kilo wog dieses im Jahr 1990 auf der CeBIT vorgestellte tragbare Faxgerät. 30 Jahre später wird in Behörden immer noch gefaxt, wenn auch von moderneren Geräten.

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