Home-Office und Heimararbeit sind zwar in vielen Unternehmen schon in Teilbereichen möglich. Und es wäre auch ohne die aktuell Gesundheitslage ein Trend, der in der Arbeitswelt festen Einzug erhalten wird. Aber natürlich birgt eine Arbeit zuhause Risiken für die Vertraulichkeit, Integrität und ggf. auch Verfügbarkeit von personenbezogenen Daten.

Die Risiken sind nach Art. 32 DSGVO, Art. 24 Abs. 1 DSGVO und Art. 5 Abs. 1 lit. f) DSGVO zu „behandeln“, indem technische und organisatorische Maßnahmen getroffen werden, die diese Risiken ausschließen bzw. minimieren.

Diese Maßnahmen sollten für die Beschäftigten, die Heimarbeit leisten bzw. im Home-Office arbeiten, als Richtlinie verbindlich gemacht werden.

Behalten Sie immer die drohenden Bußgelder der DSGVO im Auge. Insbesondere in einem nicht immer einsehbaren Arbeitsbereich der Mitarbeiter im Homeoffice sind die Gefahren einer Datenschutzverletzung deutlich höher, als in Ihrem „geschützen Unternehmen“.

Die Kernaussage in der DSGVO hierzu (Art. 5 DSGVO Abs. 1 lit. f) lautet:

„Personenbezogene Daten müssen in einer Weise verarbeitet werden, die eine angemessene Sicherheit der personenbezogenen Daten gewährleistet, einschließlich Schutz vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung und vor unbeabsichtigtem Verlust, unbeabsichtigter Zerstörung oder unbeabsichtigter Schädigung durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen („Integrität und Vertraulichkeit“)“ Quelle: dsgvo-gesetz.de